1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Sprecherin Lisa Makivic, Lisa spricht e.U., Leopold-Kohr-Straße 1/1/32, 1220 Wien, Österreich (im Folgenden "Dienstleister" oder "Sprecherin" genannt) und dem Vertragspartner (im Folgenden "Auftraggeber" genannt). Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Sprecherin schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1. Angebote sind stets freibleibend, Vertragsschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch Lisa Makivic verbindlich; dies gilt namentlich für die Vereinbarungen über Art und Umfang der auf den Auftraggeber oder Kunden zu übertragenden Verwertungsrechte.
2. Die zum Angebot gehörenden Gegenstände und Unterlagen, z.B. Manuskripte, Entwürfe und Demoaufnahmen, dürfen vom Auftraggeber nur als Beispiele für die von Lisa Makivic angebotenen Sprachdienstleistungen geprüft werden und sind der Sprecherin auf Verlangen sofort wieder auszuhändigen oder zu löschen.
3. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung den Kunden, das Produkt, den Einsatzbereich und die Nutzungsdauer für die Produktion oder Dienstleistung anzugeben. Änderungen sind Lisa Makivic unverzüglich mitzuteilen.
4. In der Regel, und falls nicht anders schriftlich angegeben, inkludiert ein Angebot 1 kostenfreie Revisionsschleife. Textänderungen sind hiervon jedenfalls ausgenommen. Jede weitere Revisionsschleife wird nach Aufwand, ab einer Mindestgage von 150€ netto, verrechnet.
1. Jeder Lisa Makivic erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den von der Sprecherin erstellten Sprachproduktionen und Werbedienstleistungen gerichtet ist. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von Lisa Makivic erstellten Sprachproduktionen gehen ausschließlich im vereinbarten Umfang, für die vereinbarte Zeit und für den vereinbarten Zweck auf den Auftraggeber über.
2. Alle Entwürfe und fertigen Produktionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keine Vergütungsminderung zur Folge und begründen auch kein Miturheberrecht.
3. Weder mit der Auftragserteilung noch mit der Bezahlung der bestellten Sprachproduktion oder Werbedienstleistung begründet sich eine Exklusivität oder ein Konkurrenzverbot zu Lasten von Lisa Makivic. Ausnahmen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Individualvereinbarung. Ansonsten bleibt Lisa Makivic berechtigt, nach Ablauf des zeitlich begrenzten Verwertungsrechts des Auftraggebers die von ihr erstellten Sprachproduktionen und Werbedienstleistungen anderweitig zu verwerten, soweit nicht Persönlichkeitsrechte oder Leistungsschutzrechte des Auftraggebers dieser Verwertung entgegenstehen.
4. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst mit vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung über. Lisa Makivic ist im übrigen berechtigt, dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung die weitere Nutzung und Verwertung einer von ihr erstellten Sprachproduktion zu untersagen, wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung, die er im Rahmen der mit Lisa Makivic bestehenden Geschäftsverbindung schuldet, sich mehr als 20 Tage in Verzug befindet.
5. Lisa Makivic ist berechtigt, alle Produktionen und Dienstleistungen oder Teile davon, die im Auftrag von Kunden entstanden sind, zum Zweck der Eigenwerbung unentgeltlich zeitlich und räumlich uneingeschränkt in allen Medien zu nutzen. Lisa Makivic ist berechtigt, dazu den Namen des Auftraggebers zu nennen.
6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Freigabe durch Lisa Makivic einen Spot oder von Lisa Makivic erstellte Teile des Spots (cutdowns) zur Herstellung eines anderen oder neuen Spots, oder in einem anderen Medium oder unter Inanspruchnahme neuer Medien wie dem Internet, sonstiger Multimediaanwendungen etc. zu verwenden; für die diesbezügliche Freigabe wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig. Entsprechendes gilt, wenn Industriefilme und – funk im Sinne dieser Geschäftsbedingungen über ein anderes, ggf. auch neues Medium als vereinbart ausgestrahlt oder veröffentlicht wird. Bei Verstoß behält sich die Sprecherin vor, eine angemessene Vertragsstrafe in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch das doppelte des ursprünglich vereinbarten Nutzungshonorars. Eine Einspielung in etwaige KI-Programme ist ausdrücklich untersagt.
1. Industriefilme im Sinne der von Lisa Makivic abgeschlossenen Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Imagefilme, Produktpräsentationen, Sales-Videos, Ladenfunk, Lehr- und Sachfilme, Schulungsvideos, technische Filme und alle ähnlichen Filme, die herkömmlicherweise nicht als Filme zur Funk-, TV- und Kinowerbung sowie als Werbespots in solchen Massenmedien eingesetzt werden. Industriefilme oder Sprachteile hieraus dürfen nicht zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, nicht einem anderen als dem vertraglich definierten Zuschauerkreis vorgeführt und insbesondere nicht in einem Massenmedium veröffentlicht oder dort zu Werbezwecken eingesetzt werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur als schriftliche Individualvereinbarung möglich; in einem solchen Fall gelten dann die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausstrahlungs- und Verbreitungsrechte von Funk-, TV- und Kinowerbung, insbesondere Werbespots entsprechend.
2. Für Funk- TV- und Kinowerbung und Werbespots, die in vergleichbaren Massenmedien präsentiert werden können oder sollen, gelten nachstehende Verwertungs- und Nutzungsregelungen:
a) Entwürfe (Layouts) dienen dem Auftraggeber als Grundlage für seine Entscheidung, ob er einen nach diesem Layout gestalteten Werbespot verwenden will. Werbespots (Spots) sind Funk-, TV- oder Kino-Reinaufnahmen, die unmittelbar oder nach Anpassung an das gewählte Massenmedium zur Ausstrahlung geeignet sind und hierfür durch Lisa Makivic und dem Auftraggeber freigegeben werden; die Freigabe des Layouts und dessen Genehmigung als vertragsgerecht ist zu unterstellen, wenn es mit Wissen und Wollen des Auftraggebers tatsächlich ausgestrahlt worden ist.
b) Der Auftraggeber ist berechtigt, ihm durch Lisa Makivic überlassene oder erstellte Layouts von Sprachaufnahmen für Präsentationen und Markttests zu verwenden sowie die von ihm benötigten Motive aus dem Sprachmaterial herzustellen. Ohne Freigabe von Lisa Makivic dürfen die Layouts jedoch weder ausgestrahlt noch anderweitig einer breiten Öffentlichkeit, gleich zu welchen Zwecken, zugänglich gemacht werden; dies gilt auch für die Verwendung von Teilen des Layouts.
c) In der Regel und sollte keine andere Dauer schriftlich vereinbart worden sein, dürfen Werbespots durch den Auftraggeber für die Dauer von 12 Monaten, berechnet ab Freigabe des Spots durch Lisa Makivic zur Ausstrahlung gelangen, spätestens aber ab erstmaliger Ausstrahlung, mittels des vereinbarten Mediums innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets. Wird von Seiten des Auftraggebers kein Ausstrahlungsgebiet auf dem Auftrag angegeben, wird von lokalem bzw. regionalem Einsatz bzw. dem typischen Einsatzbereich des Auftraggebers ausgegangen. Der Auftraggeber hat dies spätestens anhand der Rechnung zu prüfen und im Falle eines Einsatzes in anderen als auf der Rechnung angegebenen Ausstrahlungsgebieten Lisa Makivic unverzüglich darüber zu informieren. Zur Überprüfung ist die jeweils aktuelle Preisliste von Lisa Makivic heranzuziehen.
d) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Freigabe durch Lisa Makivic einen Spot oder von Lisa Makivic erstellte Teile des Spots zur Herstellung eines anderen oder neuen Spots, oder in einem anderen Medium oder unter Inanspruchnahme neuer Medien wie dem Internet, sonstiger Multimediaanwendungen etc. zu verwenden; für die diesbezügliche Freigabe wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig. Entsprechendes gilt, wenn Industriefilme und - funk im Sinne dieser Geschäftsbedingungen über ein anderes, ggf. auch neues Medium als vereinbart ausgestrahlt oder veröffentlicht wird.
3. Fernsehbeiträge, Fernseh- und Rundfunkmoderationen erstellt Lisa Makivic auf der Grundlage individuell zu treffender Vereinbarungen mit dem Auftraggeber oder Veranstalter. Dasselbe gilt für die Mitwirkung bei der Produktion von Videos und Multimediaanwendungen, die zum Kauf angeboten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden. Soweit eine Individualvereinbarung fehlt oder keine Regelungen zum Ausstrahlungs- und Verbreitungsrecht des Auftraggebers enthält, gelten die für Werbespots vorstehend niedergelegten Bedingungen entsprechend. Der Auftraggeber verpflichtet sich im übrigen, keine Ton- und/oder Bildaufnahmen von Moderationen oder Veranstaltungen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder in Medien auszustrahlen.
4. Dem Auftraggeber obliegt es, Lisa Makivic vor der ersten Ausstrahlung darüber zu informieren, wann eine von Lisa Makivic erstellte Sprachproduktion, sei es im ganzen oder in Teilen, sei es im Original oder in abgeänderter Form, gesendet wird. Diese lnformationspflicht gilt sowohl für die erste Ausstrahlung mittels des ursprünglich vereinbarten Mediums als auch bei der ersten Ausstrahlung mittels eines anderen Mediums einschließlich der neuen Medien; sie gilt ferner bei einer ersten Ausstrahlung innerhalb eines neuen Gebiets oder einer ersten Ausstrahlung über den vereinbarten Zeitraum hinaus. Ist eine Information vor der ersten Ausstrahlung nicht erfolgt, muss sie jedenfalls spätestens binnen zwölf Tagen nach der Erstausstrahlung nachgeholt werden.
1. Lisa Makivic erstellt Sprachproduktionen auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers. Vom Auftraggeber zur Produktion übermittelte Texte gelten als genehmigt. Lisa Makivic haftet nicht für Fehler in Texten, die vom Auftraggeber übermittelt oder freigegeben wurden.
2. Der Auftraggeber hat die von Lisa Makivic erstellten Sprachproduktionen nach Zugang umgehend zu prüfen. Reklamationen an von Lisa Makivic erstellten Sprachproduktionen müssen umgehend nach Zugang der Produktionen geltend gemacht werden.
3. Lisa Makivic liefert die Produktionen nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail. Lisa Makivic haftet nicht bei Verlust oder Verspätung bei der Auslieferung, weder für direkt entstandene oder Folgeschäden oder -einbußen.
4. Die Lieferdauer richtet sich nach dem Arbeitsumfang. Für bestimmte Projekte kann - nach Rücksprache und Bestätigung durch Lisa Makivic - gegen einen Aufpreis von 20 % eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
1. Für die Höhe der einzelnen Honorare gelten primär schriftliche lndividualvereinbarungen der Parteien oder die von Lisa Makivic abgegebene Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen sind nur maßgeblich, wenn sie durch Lisa Makivic schriftlich bestätigt worden sind. Fehlt es an einer schriftlichen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung zur Honorarhöhe oder kommen im Rahmen der Auftragsbearbeitung weitere Vertragsleistungen hinzu, so richtet sich das Honorar nach der bei Beginn der Auftragsbearbeitung maßgeblichen Preisliste von Lisa Makivic, die jederzeit angefordert werden kann.
2. Kündigt ein Auftraggeber oder kann er einen zwischen den Parteien vereinbarten Produktionstermin nicht halten, ohne ihn rechtzeitig abzusagen, dann hat der Auftraggeber an Lisa Makivic das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen; Lisa Makivic kann dabei pauschal 40 % des vereinbarten Honorars verlangen. Als rechtzeitig abgesagt gilt ein für werktags vereinbarter Produktionstermin, wenn er mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt wurde.
3. Kann Lisa Makivic wegen Erkrankung einen verabredeten Produktionstermin nicht einhalten, so haftet Lisa Makivic nicht für die dadurch anfallenden Kosten und Schäden; dasselbe gilt, wenn Lisa Makivic aus sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Wahrnehmung eines vereinbarten Produktionstermins verhindert ist.
4. Das vereinbarte Honorar versteht sich stets zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zahlungen haben stets binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstag zur Verfügung steht.
5. Die Aufrechnung mit etwaigen von Lisa Makivic bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Die Sprecherin behält sich vor, bei Zahlungsverzug Mahnspesen und Verzugszinsen (Verbrauchergeschäfte: 4%/Jahr, B2B Geschäfte: [Basiszinssatz + 9,2%]/Jahr) zu verrechnen.
1. Lisa Makivic haftet nicht für den Inhalt der Produktionen. Insoweit wird Lisa Makivic ausschließlich auf Weisung und im Interesse des Auftraggebers tätig, ohne dass Lisa Makivic eine Einflussmöglichkeit auf den Inhalt der Produktionen hat. Lisa Makivic übernimmt daher keine Haftung für wettbewerbs-, urheber-, marken- und sonstige rechtliche Folgen einer Sprachproduktion, die aus vom Auftraggeber vorgegebenem Inhalt und Form herrühren, und zwar weder im Verhältnis zum Auftraggeber noch im Verhältnis zu Dritten. Dies gilt auch bei Produktionen, die Lisa Makivic für den Auftraggeber über die eigene Sprachdienstleistung hinaus abwickelt oder bei der Lisa Makivic Regie führt.
2. In jedem Fall ist die Haftung von Lisa Makivic aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden aus Vertragsschluss oder aus Rechtsgrundlagen des Deliktsrechts oder des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Lisa Makivic oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen.
1. Lisa Makivic behandelt die Daten von Auftraggebern vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, wie es die Datenschutzgesetze erlauben oder der Auftraggeber hierin einwilligt. Lisa Makivic weist darauf hin, dass sie die Daten ihrer Auftraggeber elektronisch verarbeitet.
1. Erfüllungsort der wechselseitigen Vertragspflichten ist Wien. Zahlungen haben die Auftraggeber am Sitz von Lisa Makivic zu leisten.
2. Gerichtsstand für alle gerichtliche Streitigkeiten ist der für Wien zuständige Gerichtssitz, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
3. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien einschließlich der hier niedergelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
4. Sollte eine Klausel der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vertragsregelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen der Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Regelungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Wien, 16.09.2025